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Für und Wider: Einführung neuer Weizen-Kontrakte an der Matif und der CBoT

Pressemeldung vom 18.02.2015 18:14 Uhr von Stephanie Stöver-Cordes

Die Euronext gibt bekannt, dass an der Matif in Paris noch im März ein weiterer Weizen-Kontrakt (Milling Wheat No. 3) aufgelegt wird. Während sich beim bereits bestehendem Weizen-Kontrakt (Milling Wheat No. 2)

die Spezifikation lediglich auf das Hektolitergewicht von 76 kg/hl erstreckt, ist bei dem neuen Kontrakt ein Proteinwert von min. 11% und eine Fallzahl von 220 angegeben. Fest stehen neben Rouen die neuen Andienungsorte Nantes, Dünkirchen sowie Bordeaux. Und auch der Standort Hamburg ist hier im Gespräch. Beide Kontrakte sollen parallel gehandelt werden können. Als erster Liefermonat wird der September 2015 genannt und greift damit bereits für die neue Ernte. Grund für die Einführung dieses neuen Kontraktes ist die Forderung der Industrie nach höheren Qualitäten. Insbesondere im letzten Herbst führten die teilweise schlechten Weizenqualitäten in Frankreich zu einer Verwässerung der Spezifikationen. Große Mengen Futterweizen wurden über die Börse „entsorgt“, was zu einer Verunsicherung der Marktteilnehmer führte und die Frage aufwarf, ob der Matif-Kontrakt nun B-Weizen oder Futterweizen wiederspiegelt.

 

Auch an der CBoT in Chicago ist die Einführung eines neuen Premium-Weizen-Kontraktes geplant. Die CME-Group möchte Ende April einen Weizen-Kontrakt in den Handel einführen, der EU-Weizen als Basisprodukt beinhaltet. Auch hier sind die Andienungspunkte in Frankreich angegeben, die Notierung hingegen wird in Euro an der US-Börse stattfinden. Ebenso wie bei dem neuen Kontrakt an der Matif wird auch für den EU-Weizen-Kontrakt an der CBoT der September 2015 als erster Liefertermin angestrebt. Die Qualitätskriterien erstrecken sich auf 10,5% Proteingehalt, 74 kg/hl sowie einer Fallzahl von 170-180 und liegen damit zwischen den beiden zukünftig angebotenen Kontrakten an der Matif. Bezüglich der Börsenzeiten ist ein Zeitraum denkbar, der die Handelszeiten der Matif sowohl zu Beginn als auch nach dem Ende etwas überschreitet. Die Tatsache, dass die Position des EU-Weizens auf dem Weltmarkt immer stärker wird, hat die US-Börse dazu veranlasst, ihre Produktpalette entsprechend zu erweitern.

 

Welche Auswirkungen könnten nun die neuen zusätzlichen Weizen-Kontrakte auf den Börsenhandel haben? Mit Sicherheit wird die Einführung von qualitativen Mindestanforderungen von der Industrie begrüßt, denn die Qualität des angelieferten Weizens entscheidet wesentlich über die weiteren Verarbeitungsmöglichkeiten. Und auch die zusätzlichen Andienungsorte werden die Kalkulationen entsprechend erleichtern. Das Interesse der Abnehmer, die Börse vermehrt zur Absicherung der Rohstoffversorgung  zu nutzen, sollte zunehmen. Damit wäre eine Steigerung des Handelsvolumens für Weizen an der Börse möglich, hieß es aus Paris.

 

Dennoch gibt es auch deutliche Kritik. Die Einführung weiterer Kontrakte, ob an der CBoT-Weizen oder an der Matif-Weizen, lässt den Umstand vermuten, dass es zu einer gewissen Umverteilung der Liquidität kommen wird. Der bestehende Weizen-Kontrakt an der Matif könnte an Liquidität verlieren, was einen flüssigen Handel entsprechend schwieriger macht. Gerade für Absicherer, z.B. Landwirte, dürften die hinteren Termine spürbar an Umsatz einbüßen, so dass deren Absicherungsstrategien insgesamt schwerer umsetzbar wären. Zusätzliche Aktivität aus den USA hegt die Hoffnung, dass sich auch dortige Akteure stärker für europäischen Weizen interessieren, so dass insgesamt mehr europäischer Weizen über Börsen gehandelt wird. Aber grundsätzlich sind Börsenkontrakte dadurch gekennzeichnet, dass sie klar und einfach definiert sind und von der Qualität her den Standard wiederspiegeln. Der aktuelle Matif Weizenkontrakt hat sich trotz aller Unwägbarkeiten bewährt und jeder Marktteilnehmer, vom Agrarhandel bis zum Landwirt, kann diese Notierung als Basis nutzen und durch Prämienaufschläge höhere Qualitäten sehr gut abbilden.

 

Es bleibt nun abzuwarten, wie sich die Akzeptanz der Marktteilnehmer hinsichtlich der neuen Kontrakte entwickeln wird und welcher Kontrakt zukünftig eine solide Preisfindung für den Landwirt und den Agrarhandel ermöglichen kann.

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