Produktintervention BaFin 2022
Sehr geehrte Kunden und Geschäftsfreunde,
im Frühjahr dieses Jahres startete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) eine Produktintervention mit dem Ziel, zukünftig Kleinanleger mit Sitz in Deutschland vor unbegrenzten Verlusten beim Future-Handen zu schützen. Es drohte ein vollständiges Verbot des Future-Handel für deutsche Kleinanleger und somit auch für die meisten Landwirte und kleineren Betriebe der Agrarwirtschaft.
Wir als Broker und Ansprechpartner in allen Fragen der Preisabsicherung haben diese Intervention eng begleitet und in Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Verbänden und weiteren Marktteilnehmern entsprechendes Fachwissen eingebracht, um ein generelles Verbot für Kleinanleger zu verhindern. Die Notwendigkeit einer transparenten Preisabsicherung über den Terminmarkt für landwirtschaftliche Betriebe wurde mehrfach thematisiert.
Am 30.09.22 gab die BaFin dann eine Allgemeinverfügung bekannt, in der die Teilbeschränkung von Futures angeordnet wurde. Futures dürfen demnach zukünftig nur noch Kleinanlegern angeboten werden, wenn entweder eine mögliche Nachschusspflicht vertraglich ausgeschlossen wird oder der Kunde vor dem Abschluss eines jeden Geschäftes bestätigt, dass die Futures Order zu Absicherungszwecken z.B. für Weizen erworben werden soll.
Professionelle Kunden sind hiervon hingegen nicht betroffen.
Die Pressemitteilung der BaFin finden Sie hier!
Unser Partner, die Saxobank, hat sich für die Alternative der vertraglichen Ausschlusspflicht von Nachschüssen entschieden und entsprechend interne Prozesse umgestellt. Das Risiko für die Saxobank erhöht sich damit, sodass unterschiedliche Maßnahmen getroffen werden mussten. Letztlich betrifft es vorerst vor allem den Umfang der Kontrakte, die im Handelsaccount gehalten werden dürfen (Exposure Limit). Ab dem 01.01.23 dürfen Kleinanleger in ihren Konten in der maßgeblichen Produktklasse nur noch maximal folgende Kontraktanzahlen halten:
Euronext-Weizen: 110 Lots
Euronext-Raps: 50 Lots
EEX-Kartoffeln: 20 Lots
Kunden, die am 31.12.22 noch eine höhere Kontraktanzahl halten, dürfen diese auch über den 01.01.23 verwalten und abbauen, danach jedoch keine neuen Positionen über die neuen Limits eingehen.
Die Margins sollen vorerst nicht erhöht werden. Die Saxobank behält sich allerdings vor, diese gegebenenfalls anzupassen und entsprechend die Kapitalanforderungen zu erhöhen.
Wir wissen, dass die neuen Regelungen eine Einschränkung bedeuten. Dennoch ist positiv anzumerken, dass die Saxobank Kleinanlegern weiterhin den Zugang zu Futures gewährt und das damit verbundene erhöhte Risiko auf sich nimmt.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Kaack Terminhandel GmbH