Bürgschaftsprogramm verhilft zur schnellen Liquidität
Viele landwirtschaftliche Betriebe leiden unter den Corona-Folgen und haben keine ausreichenden Sicherheiten – ein Bürgschaftsprogramm soll helfen
Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in einer Pressemitteilung vom 16. April 2020 mitteilte, soll ab sofort ein Bürgschaftsprogramm für landwirtschaftliche Betriebe starten. Demnach können die Betriebe, die unter den Corona-Folgen leiden, Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank für die Liquiditätssicherung in Anspruch nehmen, auch wenn keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen.
Bürgschaft bis zu 90% der Darlehenssumme möglich
Die Darlehenssumme umfasst maximal drei Millionen Euro und die Verbürgung können kleinere und mittlere Betriebe bis zu 90% der Darlehenssumme und große Betriebe bis zu 80% der Darlehenssumme in Anspruch nehmen. Die Laufzeit liegt zwischen 4 und 6 Jahren und eine Beantragung muss über die Hausbank erfolgen. Weitere Informationen unter: www.rentenbank.de
Bürgschaftsprogramm soll der heimischen Landwirtschaft eine gute Zukunft ermöglichen
Wie die Bundesagrarministerin mitteilte, hat die Corona-Krise gezeigt, wie wichtig eine regionale, flächendeckende Erzeugung für die Bevölkerung ist. Das Bürgschaftsprogramm soll helfen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern und der heimischen Landwirtschaft eine gute Zukunft zu bieten.
Quelle: BMEL, PM 66 v. 16.4.2020